Formulare

Gut vorbereitet. Gut beraten.

 

Ihre Kanzlei für Familienrecht Andrea Scholz berät Sie gern. Dafür benötige ich zu Beginn meiner Beratung unter Umständen einige Formulare.
Ich stelle Ihnen hier vorab einige Formulare zum Download zur Verfügung. So können Sie sich in Ruhe informieren und sich ein Bild machen. Für weitere Fragen melden Sie sich bitte gern.

Vollmacht – Mit der anwaltlichen Vollmacht erteilen Sie Ihrer Anwältin ein Mandat, also die Erlaubnis, Sie in einem bestimmten Fall anwaltlich zu vertreten.

Die Datenschutzerklärung ist entsprechend der DSVGO-Regelung zu erstellen. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung der Kanzlei.

Im Falle eines Gerichtsverfahrens kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Benötigen Sie dafür finanzielle Hilfe, können Sie Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe beantragen. In Familienangelegenheit und bei freiwilliger Gerichtsbarkeit ist dies Verfahrenskostenhilfe.

Für einkommensschwache Personen besteht im Privat- und Zivilrecht – und damit im Familienrecht – die Möglichkeit, für anwaltliche Beratung und gerichtliche Einigung einen staatlichen Zuschuss in Form von Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür ist ein sogenannter Beratungshilfeschein notwendig. Wird Beratungshilfe gewährt, beträgt die Selbstbeteiligung für die anwaltliche Beratung lediglich 15 Euro.